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Vereinshaftpflichtversicherung

Eine Vereinshaftpflicht schützt die Mitglieder eines Vereins gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die von diesen im Zuge des Vereinslebens verursacht wurden. Als Erfüllungsgehilfen des Vereins haftet dieser für fahrlässig verursachte Schäden seiner Mitglieder und Vorstände, wenn diese zum Wohl, bzw. zum Zweck des Vereins handeln. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz müssen Haftpflichtansprüche vom Vereinsmitglied selbst getragen werden. Die Vereinshaftpflicht prüft die an den Verein gestellten Forderungen, lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.